Niedernwöhren lädt zum ersten Hof- und Garagenflohmarkt ein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am 23. August können Bewohner und Besucher in Niedernwöhren beim Hof- und Garagenflohmarkt nach besonderen Schätzen stöbern, oder diese selber anbieten

Niedernwöhren lädt zum ersten Hof- und Garagenflohmarkt ein

Auf Initiative von 4 engagierten Damen aus Niedernwöhren

findet am 23. August in Niedernwöhren erstmals ein Hof- und Garagenflohmarkt statt. Von 10:00 bis 16:00 Uhr öffnen zahlreiche Haushalte im Ort ihre Höfe und Garagen, um gebrauchte Schätze und andere Angebote anzubieten. Dieses neue Veranstaltungsformat lädt alle Bewohner und Interessierte dazu ein, in lockerer Atmosphäre nach besonderen Fundstücken zu stöbern und das vielfältige Angebot vor Ort zu entdecken.

Ihre Ansprechpartnerinnen rund um den Flohmarkt:

Jeder Haushalt in Niedernwöhren kann sich an dem Flohmarkt beteiligen, indem er sich über ein entsprechendes Anmeldeformular einträgt.
Anmeldeschluss 20.08. / 20:00Uhr

Zur Orientierung sind die teilnehmenden Häuser im Straßenbereich mit Luftballons gekennzeichnet, was es Besuchern erleichtert, die einzelnen Verkaufsstellen zu finden.

Der Hof- und Garagenflohmarkt verzichtet bewusst auf ein zusätzliches Rahmenprogramm, um den Fokus auf den Austausch und Handel zwischen den Nachbarn zu legen. Die Veranstaltung fördert den Gemeinschaftssinn und bietet eine willkommene Gelegenheit, den Ort Niedernwöhren und seine Bewohner aus einer neuen Perspektive kennenzulernen. Einwohner und Besucher sind herzlich eingeladen, am 23. August vorbeizuschauen und das vielfältige Angebot zu entdecken.

Teilnehmer werden hier, in der OrtsApp, regelmäßig veröffentlicht, damit sich jeder Besucher einen Streckenplan zurecht legen kann.


Teilnahmeregeln (ein paar müssen leider sein):

  • Privatgelände: Der Stand muss auf dem eigenen Grundstück stehen. Mieter benötigen vorab das Einverständnis ihres Vermieters oder der Hausverwaltung. Öffentliche Flächen wie Gehwege und Straßen sind tabu

  • Warenangebot: Angeboten werden dürfen ausschließlich gebrauchte Privatgegenstände (z.B. Kleidung, Bücher, Spielzeug).

  • Keine Gastronomie: Der Verkauf von selbstgebackenem Kuchen, zubereiteten Speisen oder offenen Getränken ist aus hygienerechtlichen Gründen (Lebensmittelhygieneverordnung) nicht erlaubt

  • Haftung: Jeder Verkäufer übernimmt selbst die Haftung und Verantwortung für seinen Stand und das Gelände

  • Teilnahmeberechtigt ist nur wer sich hier in die Teilnahmeliste einträgt und mit den Teilnahmeregeln einverstanden erklärt.

  • Ich erkläre mich damit einverstanden das mein Name und meine Anschrift in der OrtsApp in der Teilnahmeliste veröffentlicht wird.

Aktuelle Teilnehmerliste