Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft.
Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli gilt es besonders, die Wildtiere zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen. Deshalb sollten vor allem Hundehalter Rücksicht nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen. Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.
Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die bodenbrütenden Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der Mutter als eigenes anerkannt wird.
Welche Gefahren bestehen bei Nichteinhaltung?
Lassen Hundehalter in Niedersachen ihre Vierbeiner trotz der Reglung an entsprechenden Gebieten ohne Hundeleine laufen, so können im Ernstfall zwei Konsequenzen drohen.
Zum einen können Strafen wie Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro drohen.
Zum anderen dürfen die Jäger in Niedersachen wildernde Hunde töten, wenn sich jeweilige Halter außerhalb der „Einwirkungsmöglichkeit“ befinden. Letzteres ist in der Realität zwar selten, liebevolle Hundebesitzer werden allerdings jegliches Risiko meiden wollen. Ihr Liebling wird es ihnen letztlich verzeihen, wenn sie deshalb zur Hundeleine greifen.